Der zwischen uns vereinbarte Stundensatz orientiert sich an der Bedeutung und der Schwierigkeit der Angelegenheit.
Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, zum Monatsende.
Unser Arbeitsaufwand wird mit einem Zeiterfassungsblatt nachgewiesen.

Neben dem vereinbarten Honorar entstehen Auslagen, insbesondere für Ablichtungen und Reisekosten sowie die Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten insoweit die Regelungen zum RVG.


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