
Der zwischen uns vereinbarte Gegenstandswert richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Neben dem vereinbarten Honorar entstehen Auslagen, insbesondere für Ablichtungen und Reisekosten sowie die Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten insoweit die Regelungen zum RVG.
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