
Soweit gesetzlich zulässig, werden wir gerne auf der Basis einer Erfolgshonorierung für Sie tätig.
Sprechen Sie uns hierzu doch einfach an!
Neben dem vereinbarten Honorar entstehen Auslagen, insbesondere für Ablichtungen und Reisekosten sowie die Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten insoweit die Regelungen zum RVG.
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